Peinliche Befragungen…die Folter

Ziel der Peinlichen Befragung war es ein Geständnis vom Angeklagten zu bekommen. Der Begriff peinlich ist dabei abgeleitet von Pein im Sinne von Qualen und Schmerzen.

Im 13. Jahrhundert wurde die Folter als Methode der Vernehmung bei den Inquisitionsprozessen genutzt. Später war sie Teil des Gerichtsverfahrens. Gefoltert werden sollte aber erst, wenn der Angeklagte nicht geständig, aber dringend tatverdächtig war. Als Vorstufe der Folter gilt die Territion, die Schreckung. Die Folterinstrumente wurden vorgeführt und ausführlich erklärt.

Gestand der Angeklagte trotz Folter nicht musste er freigelassen werden. Damit er sich nicht an den Richtern rächen konnte, führten diese unerkannt hinter einer hölzernen Wand das Verhör:

peinliche befragung

1252 erließ Papst Innozenz IV. seine berüchtigte Bulle Ad Extirpanda, in der er Kommunen in Norditalien anhielt, die der Ketzerei verdächtigen Personen mit Hilfe der Folter zum Eingeständnis ihrer Irrtümer zu zwingen, „ohne ihnen die Glieder zu zerschlagen und ohne sie in Lebensgefahr zu bringen“. Diese Anordnung wurde im 13. Jahrhundert ausgedehnt und auch in Deutschland angewendet.

Ein weiterer Grund für die Entstehung der Folter war die Notwendigkeit der Verbrechensbekämpfung. Im 14. Jahrhundert wurden Raubüberfälle und Morde häufiger, vor allem durch eine größere soziale und örtliche Mobilität. Doch das Strafrechtsverfahren war nicht sehr wirksam, denn es galt das Prinzip: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und Kläger fanden sich selten.

Die Folter breitete sich im Spätmittelalter fast in ganz Deutschland aus, oft war sie aber recht willkürlich. Deshalb beschloss der 1532 in Regensburg abgehaltene Reichstag das Strafverfahren in der Constitutio Criminalis Carolin gesetzlich festzulegen. Die offizielle Abschaffung der Folter in Deutschland begann im 18. Jahrhundert und endete im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts.

folter
Folterkammer in Regensburg mit Originalen aus dem Spätmittelalter. Im Jahr sollen hier bis zu zehn Menschen gefoltert worden sein. Immer spät nachts, für zwei bis drei Stunden, denn über dem Raum traf sich der Reichstag. Das Kreuz sollte den Angeklagten daran erinnern die Wahrheit zu sagen.

Der Seilzug ist eines der meist genutzten Folterinstrumente. An ihm wurde der Angeklagte mit auf den Rücken gedrehten Armen aufgehängt. Gewichte an den Füßen steigerten die Tortur noch.

Auch Daumen- oder Schienbeinschrauben, das Zusammenquetschen der Unterarme mit Seilen („Schnüren“), die Streckfolter mit Folterleiter, Streckbank und das Verbrennen von Teilen der Haut mit Schwefel, Kerzen oder Fackeln waren beliebte Methoden. Ob die mit der Folter erzwungenen Geständnisse der Wahrheit entsprachen sei aber dar hingestellt.

Eine Antwort zu “Peinliche Befragungen…die Folter”

  1. Sehr informativer Beitrag.

    Gruß Frank

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